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Reifen-ABC
„Winterreifen-Pflicht“ Seit dem 04.Dezember 2010 müssen alle Fahrzeuge bei Winterwetter Reifen mit dem Matsch- und Schneesymbol (M+S) haben! (Straßenverkehrsordnung STVO §2 Absatz 3a) M+S-Reifen („Matsch & Schnee“) sind Pflicht bei Glatteis, Schneematsch, Schneeglätte, Eis- oder Reifglätte. Eine Winterreifen-Pflicht für einen bestimmten Zeitraum (z. B. Oktober bis März) gibt es nicht! M+S Reifen gibt es als Winter- und als Ganzjahresreifen (Allwetter). Die Bezeichnung M+S, die seitlich auf dem Reifen steht, zeigt an, dass der Reifen auch bei Matsch und Schnee sicher ist. Das Gesetz gilt für alle Auto-, Lkw-, Bus- und Motorradfahrer. Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen wurden, müssen bei Fahrten in Deutschland ebenfalls die vorgeschriebenen Reifen haben. Sind Sie bei Winterwetter ohne M+S-Reifen unterwegs, drohen 40 Euro Strafe. Behindern Sie dabei andere, 80 Euro und ein Punkt in Flensburg! Die Strafen drohen nur, wenn ein Auto ohne die vorgeschriebenen Reifen fährt. Ist es geparkt, greift das Gesetz nicht. Die Kaskoversicherung kann bei einem Unfall teilweise oder ganz die Zahlung verweigern, wenn die fehlenden M+S-Reifen Ursache des Unfalls gewesen sind. Des Weiteren schreibt das Gesetz eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimeter vor!
Die richtige Reifengröße für Ihr Fahrzeug:
Die zulässigen Reifengrößen für Ihr Fahrzeug finden Sie im Fahrzeugschein unter Ziff. 20 bis 23. Evtl. stehen unter Ziff.33 noch weitere Reifengrößen oder spezielle Empfehlungen (Reifenhersteller, Profilausführungen).
Der "neue" Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
In der Zulassungsbescheinigung Teil I finden Sie die Bereifung in den Feldern 15.1 bis 15.3
Falls Sie aufgrund der vielen Auswahlmöglichkeiten im Fahrzeugschein sich nicht sicher sind welche Reifengröße Sie benötigen, dann sehen Sie mal auf die Seitenwandbeschriftung Ihrer "jetzigen" Reifen auf dem Fahrzeug.
Was bedeutet z.B. die Bezeichnung: 205/55 R16 91W ?:
evtl.zusätzliche Bezeichnungen:
Geschwindigkeitssymbole:
Beim Erwerb von neuen
Reifen muss darauf geachtet werden, dass die neuen Reifen mind. den Buchstaben
der Referenzgeschwindigkeit tragen, der in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist. (
gilt nur für Sommerreifen )
Neue Reifen dürfen
jederzeit einen Geschwindigkeitsbuchstaben haben der eine höhere
Referenzgeschwindigkeit aufweißt, ein Geschwindigkeitsbuchstabe der jedoch
unterhalb der Referenzgeschwindigkeit als in den Fahrzeugpapieren angegeben
liegt, ist nicht erlaubt !! (ausgenommen hiervon sind M&S-Reifen !!)
Was ist die DOT-Nr.?:
Reifen aller Hersteller tragen eine sogenannte DOT-Nr. Der letzte Zahlenblock dieser DOT-Nr. (4 Zahlen) gibt das Produktionsdatum des Reifens an. Die ersten beiden Ziffern die Produktionswoche, die letzten beiden Ziffern das Produktionsjahr. Im Beispielbild 0100 = Kalenderwoche 01 im Jahr 00 (2000).
Warum Neureifen (keine gebrauchten oder runderneuerte) ?:
Neben der verbesserten
Sicherheit durch die volle Profiltiefe fahren sich neue Reifen auch leiser und
rollen komfortabler ab. Die Neureifen sind vom Hersteller genaustens geprüft und
garantieren so optimale Sicherheit !!
Von gebrauchten Reifen
wird dringend abgeraten, da man die "Vorgeschichte" solcher Reifen nicht kennt.
Evtl. ist das "Innenleben" solcher Reifen bereits schwer beschädigt (z.B.
heftiges Überfahren von Bordsteinkanten etc.)
Neureifen sollten die
ersten 200 - 300 km bei mittlerer Geschwindigkeit eingefahren werden. So wird
die Lauffläche der Reifen angerauht, dadurch wird die volle Leistungsfähigkeit
der Reifen erreicht.
Die Laufleistung Ihrer Reifen optimieren:
Neben der regelmäßigen
Kontrolle von Luftdruck, Profiltiefe, Beschädigungen und richtiger Lagerung
sollten Sie auch folgendes beachten: Reifen an der Antriebsachse unterliegen
einem stärkeren Verschleiß als die anderen Räder am Fahrzeug. Tauschen Sie diese
Räder hin und wieder Achsweise aus, um so ein gleichmäßiges Abfahren der Reifen
zu gewährleisten. Bei der Montage der Sommer/oder Winterreifen lassen Sie diese
auch immer neu "auswuchten" um ein ausschlagen von Fahrwerksteilen zu vermeiden.
Die richtige Profiltiefe:
Die gesetzlich
vorgeschriebene Profiltiefe beträgt 1,6 mm
Aber:
Bei einer Vollbremsung
auf nasser Fahrbahn halbiert !! sich der Bremsweg gegenüber eines Neureifens mit
ca. 8 mm Profil zu einem abgefahrenen Reifen mit nur noch 1,6 mm Profil !!!!!
Tipp:
Sommerreifen ab 3 mm
und Winterreifen ab 4 mm Profiltiefe gegen neue Reifen austauschen !! Mit abnehmender Profiltiefe verlängert sich nämlich nicht nur der Bremsweg, auch die Gefahr von
Aquaplaning
steigt erheblich an !!
Die Sache mit dem Luftdruck:
Die meisten
Reifenschäden sind auf den falschen Luftdruck zurückzuführen !! Kontrollieren
Sie den Luftdruck bei normalem Betrieb ca. alle 2 Wochen. (denken Sie auch an
das Reserverad). Den vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Luftdruck finden
Sie in der Bedienungsanleitung des Fahrzeuges oder im Tankdeckel/Türholm
vermerkt. Falscher Luftdruck erhöht den Verschleiß, beeinflusst das
Fahrverhalten negativ und erhöht den Kraftstoffverbrauch !!
Weitere Informationen:
www.bundesverband-reifenhandel.de
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